Lohndiskriminierung: Verbandsklage kann Verjährung nicht stoppen
BGer – Wer sich bei einer Lohngleichheitsklage von einem Berufsverband vertreten lässt, muss aufpassen, nicht in die Verjährungsfalle zu tappen. Das hat eine Zürcher Krankenschwester schmerzlich erfahren müssen, die nun auch vor Bundesgericht erfolglos blieb. (BGE 8C_269/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare