Honig mit gentechnisch veränderten Pollen: Ein Urteil des EuGH und die Folgen für die Schweiz
Am 6. September 2011 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs ein Urteil über gentechnisch veränderte Organismen gefällt. Dieses dürfte auch in der Schweiz bei der Umsetzung bzw. Konkretisierung der schweizerischen Koexistenzregelung von Bedeutung sein. Allerdings wird diese nicht problemlos erfolgen können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Das Urteil
- II. Was heisst das für die Schweiz?
- III. Konsequenzen für die Schweiz
- IV. Was bleibt?
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