Bundesgesetze auf Verfassungsmässigkeit überprüfen
Das Bundesgericht soll künftig auch Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen können – allerdings nicht generell, sondern nur im konkreten Fall. Der Bundesrat befürwortet in einer am 30. September 2011 veröffentlichten Stellungnahme einen Vorschlag der nationalrätlichen Rechtskommission.
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