Sicherheitsrisiko: Kadermann beim Bund stellt Risiko dar
BVGer – Ein Kadermann der Eidgenossenschaft in heikler Funktion muss laut Bundesverwaltungsgericht als Sicherheitsrisiko gelten. Der Abteilungschef hatte seine neue Partnerin durch Untergebene überprüfen lassen und auf Geschäftsreise mitgenommen. (Urteil A-8451/2010)
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