Kein Erfolg für Medien Gegendarstellung: «K-Tipp»
BGer – Die Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» ist mit der Beschwerde gegen eine Gegendarstellung vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Das Westschweizer Konsumentenblatt «Bon à savoir» erhielt hingegen teilweise Recht. Es geht um einen Krankenkassenvergleich der beiden Zeitschriften. (BGE 5A_275/2011 und 5A_276/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare