Jusletter

Produktsicherheit im Spiegel von Gesetz und Haftung

  • Autor/Autorin: Eugénie Holliger-Hagmann
  • Rechtsgebiete: Produktehaftpflicht
  • Zitiervorschlag: Eugénie Holliger-Hagmann, Produktsicherheit im Spiegel von Gesetz und Haftung, in: Jusletter 22. August 2011
Spätestens ab 1. Januar 2012 müssen Hersteller, Importeure und Händler ihren Produktbeobachtungs- und Meldepflichten gemäss Produktesicherheitsgesetz (PrSG) nachkommen. Auch dürfen Produkte, welche die Anforderungen des PrSG nicht erfüllen, ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das PrSG wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Verstösse gegen diesen öffentlich-rechtlichen Erlass können eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht auslösen. Neben dem Obligationenrecht tritt auch das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) auf den Plan. Die Praxis des Bundesgerichts zum PrHG beleuchtet indirekt auch gewisse Aspekte des PrSG.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Beziehung zwischen PrSG und PrHG
  • 2. Höchstrichterliche Auslegung gefragt
  • 2.1 Identität von Zweck und Ziel?
  • 2.2 Wann ist «Anbieten» gleich «Inverkehrbringen»?
  • 2.3 Wissenschaft oder weltweit vorhandenes Wissen?
  • 2.4 Bleiben Produkte nach dem Auftauchen sicherer Erzeugnisse wirklich sicher?
  • 2.5 Können die Marktakteure ihre Verantwortung für den Fehlgebrauch ihrer Produkte unterlaufen?
  • 2.6 Welchem Marktakteur wird welche Rolle zugewiesen?
  • 2.7 Pflicht zum Aufspüren eines Produktfehlers?
  • 2.8 Wie bald ist «unverzüglich»?
  • 2.9 Wann geht die Produktbeobachtungspflicht zu Ende?
  • 3. Produktsicherheit in den Augen des Bundesgerichts und Seitenblick auf Deutschland
  • 3.1 Die geborstene Kaffeekanne
  • 3.2 Das unbefestigte Oberlichtfenster
  • 3.3 Die Dampf speiende Bügelstation
  • 3.4 Der durchgeschlüpfte Olivenkern
  • 3.5 Die abgenutzte Hüftgelenkprothese
  • 3.6 Die bifunktionale Geburtstagskarawane
  • 4. Schlussbemerkungen

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