Pitr: Dritte Beschwerde gegen Auslieferungshaft abgewiesen
BStGer – Der tschechische Unternehmer Tomas Pitr bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht hat auch seine dritte Beschwerde abgewiesen. Der vor einem Jahr in St. Moritz verhaftete Tscheche hatte eine Million Franken Fluchtkaution angeboten. (Urteil RR.2011.175)
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