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Liebe Leserinnen und Leser
 
Werden mit der vermehrten Nutzung des Internets auch die Technologiekenntnisse der Nutzer besser? Bisher ging das Bundesgericht davon aus, dass das Vorhandensein von harter Pornographie im Cache-Speicher eines Internetbrowsers noch keinen Besitz im Sinne des Art. 197 Ziff. 3bis StGB darstellt, da der durchschnittliche Internetnutzer keine Kenntnis von einem solchen Speicher hat. Mit Urteil vom 12. Mai 2011 hat es diese Praxis geändert und fordert eine differenzierte Prüfung der Computerkenntnisse des Nutzers. Jonas Achermann bespricht das Urteil und weist auf die Schwierigkeiten in der Praxis hinsichtlich der Feststellung des Herrschaftswillens als Voraussetzung des Besitzes hin.
 
Gerade im Zusammenhang mit der politischen Aufarbeitung der Finanzmarktkrise wurden die Möglichkeiten und Grenzen der parlamentarischen Oberaufsicht in der Öffentlichkeit und Politik stark diskutiert. Nicht selten entstand dabei eine falsche Vorstellung von den Aufgaben der ständigen Oberaufsichtskommissionen. Was eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) bei der Wahrnehmung der Oberaufsicht aber tatsächlich kann und darf, beschreibt Dr. Philipp Mäder.
 
Das vielschichtige Sozialversicherungsnetz der Schweiz dient u.a. dem wirtschaftlichen Schutz geschiedener Personen, deren früherer Ehegatte verstirbt. Unter bestimmten Voraussetzungen geniessen diese Leistungsansprüche gegenüber Sozialversicherungen. Dr. Marc Hürzeler und Andrea Bürgin legen die unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen dar und grenzen Hinter­lassenen­leistungen gegenüber verwandten Rechtsinstituten ab.
 
Mit Erlass des Umweltschutzgesetzes (USG) hat der Gesetzgeber ein Monopol für die Entsorgung von Siedlungsabfällen geschaffen. In der Praxis hat sich der Markt für die Siedlungsabfallentsorgung aber seit Jahren weg von dieser normierten Monopolisierung hin zu einem geöffneten, teilliberalisierten Markt entwickelt.  Prof. Dr. Franz Böni zeigt anhand dieses Beispiels, dass einzig mithilfe des Kartellrechts ein adäquater Schutz des Wettbewerbs möglich ist und plädiert für eine Regeländerung durch den Bundesgesetzgeber.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
 

 

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