UBS-Affäre: Datenherausgabe der FINMA war rechtmässig
BGer – Die FINMA hat 2009 mit der Herausgabe der Kontendaten von 255 amerikanischen UBS-Kunden an die USA rechtmässig gehandelt. Laut Bundesgericht handelte sie mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr eines drohenden volkswirtschaftlichen Desasters. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_127/2010)
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