Pflicht zum Anschnallen auch bei roter Ampel
BGer – Das Bundesgericht besteht auf die strikte Einhaltung der Pflicht zum Tragen der Sicherheitsgurte. Es hat die Busse von 60 Franken gegen einen Taxifahrer bestätigt, der sich beim Halt vor einer roten Ampel kurz abgeschnallt hat. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_5/2011)
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