Strafprozessordnung: Keine Akteneinsicht vor erster Einvernahme
BGer – Angeschuldigte können auch unter der neuen StPO nicht durchsetzen, dass ihnen noch vor der ersten polizeilichen Einvernahme Einsicht in die Verfahrensakten gewährt wird. Laut Bundesgericht war dies der Wille des Gesetzgebers. (BGE 1B_261/2011)
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