Verbotene Beweise: Trotz Filmaufnahmen keine Strafe
BGer – Ein Aargauer Autofahrer bleibt straflos, obwohl seine Verfehlungen vom Beifahrer gefilmt wurden. Laut Bundesgericht dürfen die von der Polizei auf einer verlorenen Kamera entdeckten Aufnahmen und das Geständnis des Lenkers nicht als Beweise verwendet werden. (BGE 6B_849/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare