Personenfreizügigkeit: Übergangsfrist verlängert
Für Menschen aus Bulgarien und Rumänien bleibt der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt beschränkt. Der Inländervorrang, die Kontingente und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bleiben bis 31. Mai 2014 bestehen. Dies hat der Bundesrat am 4. Mai 2011 beschlossen. Er macht damit von einem Recht Gebrauch, welches das Protokoll II zum Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit der Schweiz einräumt.
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