Grundsatzurteil: Verwahrung in Deutschland verfassungswidrig
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Verwahrung für verfassungswidrig erklärt. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht in Karlsruhe. (Urteil 2 BvR 2365/09)
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