Tarif für Musikhandys aus formellen Gründen aufgehoben
BVGer – Auf Musikhandys dürfen vorerst noch keine Urheberrechtsgebühren erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den von der Schiedskommission festgelegten Tarif aufgehoben, weil deren frühere Präsidentin in einem Interessenkonflikt gestanden haben könnte. (Urteil B_4632/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare