Jusletter

Studieren geht über Prozessieren

Rechtsschutz von Studierenden bei Prüfungen

  • Autor/Autorin: Daniel Widrig
  • Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht, Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel Widrig, Studieren geht über Prozessieren, in: Jusletter 2. Mai 2011
Am Beispiel der Universität Zürich soll der Rechtsschutz von Studierenden bei Prüfungen illustriert werden. Dabei gilt es nicht nur die unterschiedlichen (und reformbedürftigen) Reglemente der Fakultäten, sondern auch die seit Juli 2010 neu gültigen Bestimmungen im VRG/ZH und die kürzlich geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichts kritisch zu betrachten. Die Aufarbeitung der Entscheide der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen zeigt: «Prüfungsrekurse» sind in aller Regel chancenlos. Abschliessend soll anhand einiger Überlegungen das Optimierungspotenzial im Prüfungswesen an Hochschulen aufgezeigt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • 1. Grosse Verantwortung bei der Leistungsbewertung
  • 2. Studierendenzahlen der Universität Zürich – theoretische Überlegung ohne Praxisbezug?
  • 3. Im Fokus: Rekurskommission der Zürcher Hochschulen
  • II. Rechtsschutz bei Leistungsnachweisen an Hochschulen
  • 1. Unterschiedliche Rechtswege
  • 1.1 Allgemeine Anmerkungen
  • 1.2 Rechtswege der einzelnen Fakultäten an der Universität Zürich
  • 1.2.1 Alte Reglementsversion am Beispiel der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF)
  • 1.2.2 Neue Reglementsversion am Beispiel der Medizinischen Fakultät (MedF)
  • 1.2.3 Vereinheitlichung der Rechtswege ab Stufe Rekurskommission
  • 2. Akteneinsichtsrecht
  • 2.1 Akteneinsicht in schriftliche Prüfungen
  • 2.1.1 Bestehende Praxis
  • 2.1.2 Überlegungen zur Praxis bei schriftlichen Prüfungen
  • 2.1.3 Fazit zum Einsichtsrecht bei schriftlichen Prüfungen
  • 2.2 Akteneinsicht in mündliche Prüfungen
  • 2.2.1 Bestehende Praxis
  • 2.2.2 Kritik und Anregungen zur Praxis bei mündlichen Prüfungen
  • 3. Prüfungen als Anfechtungsobjekt
  • 3.1 Veränderung der Notenbekanntgabe durch Verfügung
  • 3.2 Neue – überprüfungsbedürftige – Rechtspraxis des Bundesgerichts
  • 3.2.1 Neue Rechtspraxis: Zulassung von Beschwerden betreffend «Prädikaten»
  • 3.2.2 Unsorgfältige Praxisänderung des Bundesgerichts?
  • 4. Anfechtungsgründe beim Prüfungsrekurs
  • 4.1 Geltendmachung von Rechtssätzen und Verfahrensfehlern
  • 4.1.1 Reibungsloser Prüfungsablauf
  • 4.1.2 Prüfungsstoff
  • 4.2 Annullierung und Prüfungsabbruch infolge Prüfungsunfähigkeit
  • 4.3 Prüfung von Angemessenheit und Willkür – insbesondere bei der Leistungsbewertung
  • 4.4 Rechtsgleichheit
  • III. Überlegungen zur Optimierung des Prüfungswesens an Hochschulen
  • 1. Vereinheitlichung der Studienreglemente
  • 2. Vereinheitlichung der Akteneinsicht
  • 3. Leistungsbeurteilung nach objektiven Kriterien
  • 4. Standardisierte Fragen und Geheimhaltung
  • 5. Vermeidung von Rekursen und Härtefällen durch Positivierung einer Kompensationsnorm
  • 6. Transparenz von Rechtsprechung und Behörden
  • IV. Zusammenfassung
  • Literatur
  • Links

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