Aufhebung des Abstimmungstermins in Neuenburg
BGer – Im Kanton Neuenburg darf am 3. April 2011 nicht über die verbundenen Vorlagen zu Unternehmensbesteuerung und Kindertagesstätten abgestimmt werden. Das Bundesgericht hat zwei Stimmbürgern Recht gegeben. Die Neuenburger Regierung will nun die Vorlagen entsprechend anpassen. (BGE 1C_108/2011)
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