Flughafen Altenrhein: Teilweise Recht für Anwohner
BVGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt muss prüfen, ob der Flughafen Altenrhein den Lärm von Triebwerkstandläufen mit vertretbarem Aufwand noch weiter verringern kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Anwohners teilweise gutgeheissen. (Urteil A-2636/2010)
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