Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Fluglärm, Nachtflugsperre, Ost- und Südanflüge, Entschädigung: Dies sind nur wenige Schlagworte, die man im Laufe der letzten Monate in Verbindung mit dem Flughafen Zürich in den Medien lesen konnte. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. Dezember 2010 Korrekturen der lärmschutzrechtlichen Immissionswerte angeordnet. Dies führt neben bau- und umweltrechtlichen auch zu enteignungsrechtlichen Konsequenzen. Durch diesen Entscheid wird zu einem gewissen Grad die restriktive Auslegung des Bundesgerichts mit Urteils vom 8. Juni 2010 relativiert. Dr. Kaspar Plüss bespricht die zwei aktuellen Urteile des Bundesgerichts im Fall Flughafen Zürich.
 
Hat der EGMR seine Kompetenzen bei der Beurteilung des Falles einer transsexuellen Frau überschritten? Prof. Dr. Jörg Paul Müller betrachtet das Urteil des Bundesgerichts 9F_9/2009 vom 15. September 2010 im Hinblick auf die Grundsatzfrage, ob nationalen Gerichten Schranken bezüglich der Auslegung von Landesrecht durch die EMRK gesetzt sind.
 
Das grosse Angebot an Kommunikationsmitteln erhöht die Möglichkeiten der Verletzung der Persönlichkeit von betroffenen Drittpersonen und damit auch die Beratungsaufgaben,  Untersuchungspflichten sowie die Fälle, in denen der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Empfehlungen erlässt. Prof. Dr. Rainer J. Schweizer und Dr. Alexander M. Glutz von Blotzheim stellen vor, wie die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegenüber privaten Datenbearbeitern umgesetzt werden.
 
Eine Sozialplanpflicht kennt die Schweiz bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht. Einzig in Gesamtarbeitsverträgen werden teilweise Regelungen hierzu festgehalten.  Denise Kreutz erklärt Zweck, Inhalt und Auswirkungen des Sozialplans in einem Nachlassstundungs- bzw. Konkursverfahren.
 
Alexander Gammeter untersucht die Möglichkeit der Kreditsicherung mit dem Register-Schuldbrief und stellt die Frage, ob diese Art der Kreditsicherung gleichermassen Anwendung finden kann, wie die sogenannte Sicherungsübereignung mit Papier-Schuldbrief.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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