Jusletter

Umsetzung der MiFID in der Schweiz?

  • Autor/Autorin: Stephan Geiger
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Stephan Geiger, Umsetzung der MiFID in der Schweiz?, in: Jusletter 17. Januar 2011
Der FINMA-Vertriebsbericht 2010 und das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene revidierte LugÜ haben zur Folge, dass die Umsetzung der MiFID bei Schweizer Finanzdienstleistern erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. Im Beitrag werden die MiFID-Umsetzungsarbeiten durch eine Schweizer Bank im Überblick dargestellt. Eine detaillierte Betrachtung folgt bezüglich des Kernstücks der Umsetzung: die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung am «Point of Sale».

Inhaltsverzeichnis

  • I. Relevanz der MiFID für die Schweiz
  • 1. Bis heute
  • 2. Ab 2011
  • 2.1. Revidiertes LugÜ und FINMA-Positionspapier Rechtsrisiken
  • 2.2. FINMA-Vertriebsbericht 2010
  • 2.3. Erhöhte Bereitschaft zur (teilweisen) Umsetzung von MiFID
  • II. Handlungsbedarf bei der «freiwilligen» Umsetzung der MiFID durch eine Schweizer Bank
  • 1. Organisatorische Anforderungen / Interessenkonflikte
  • 2. Kundenkategorisierung
  • 3. Umsetzung von Informationspflichten
  • 3.1. Erstellung von allgemeinen MiFID-Informationspaketen
  • 3.2. Einhaltung von Qualitätsanforderungen an Kundeninformationen
  • 3.3. Einhaltung von Berichtspflichten gegenüber den Kunden
  • 3.4. Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
  • III. Kernstück der MiFID-Umsetzung: Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
  • 1. Eignung (suitability) und Angemessenheit (appropriateness)
  • 1.1. Überblick
  • 1.2. Eignungsprüfung im Beratungsgeschäft (Anlageberatung und Vermögensverwaltung)
  • 1.3. Angemessenheitsprüfung im beratungsfreien Geschäft
  • 1.4. Keine Prüfung im «Execution Only»-Geschäft
  • 1.5. Erleichterung der Eignungs- und Angemessenheitsprüfung bei professionellen Kunden
  • 2. Vergleich mit der Rechtslage in der Schweiz
  • 2.1. Aufsichtsrechtliche Pflichten
  • 2.1.1. Vorbemerkung
  • 2.1.2. Art. 11 BEHG
  • 2.2. Privatrechtliche Pflichten
  • 2.2.1. Vorbemerkung
  • 2.2.2. Analyse der Pflichten anhand des konkreten Einzelfalls
  • 2.2.3. Müssen Banken im Beratungsgeschäft in der Schweiz eine Eignungsprüfung vornehmen?
  • 2.2.4. Müssen Banken ausserhalb des Beratungsgeschäfts in der Schweiz eine Angemessenheitsprüfung vornehmen?
  • 3. Ausgewählte Umsetzungsthemen der MiFID bei der Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
  • 3.1. «Pre»- und «Post Trade»-Kontrollen zur Einhaltung der Eignung und Angemessenheit
  • 3.1.1. Einhaltung der Eignung und Angemessenheit am «Point of Sale»
  • 3.1.2. Einhaltung der Eignung auf Dauer im Beratungsgeschäft
  • 3.2. IT als Hilfsmittel für die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
  • 3.3. Eignungs- und Angemessenheitsprüfung bei bestehenden Kunden
  • 3.4. Eignungsprüfung im Rahmen der Vermögensverwaltung
  • 3.5. Prüfung der Eignung und Angemessenheit bei Stellvertretungsverhältnissen
  • 3.5.1. Prüfung der Eignung und Angemessenheit bei Stellvertretern allgemein
  • 3.5.2. Prüfung der Eignung und Angemessenheit bei externen Vermögensverwaltern
  • 3.5.2.1. Überprüfung der Eignungs- und Angemessenheitsprüfung von externen Vermögensverwaltern?
  • 3.5.2.2. Exkurs: Stellungnahme zu einer potentiellen Regulierung dieses Punkts durch die FINMA
  • 3.6. Schulung der Kundenbetreuer
  • 3.6.1. Klare Abgrenzung des beratungsfreien Geschäfts vom Beratungsgeschäft
  • 3.6.2. Notwendigkeit der Erstellung von Kundenprofilen
  • 3.6.3. Erhöhter Aufklärungsbedarf bei unerfahrenen Kunden
  • 4. Standpunkt der FINMA zur Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
  • IV. Beurteilung

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