Scheinehen: Standesbeamte erhalten zentrale Rolle
Im Kampf gegen Scheinehen gelten ab 1. Januar 2011 strengere Regelungen: Neu darf nur noch heiraten, wer in der Schweiz ein Bleiberecht hat. Gefordert sind vor allem die Standesbeamten – sie müssen die Fälle abklären und Verstösse den Ausländerbehörden melden.
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