Hans Raab: Fristlose Kündigung zweier Mitarbeiter nicht gerechtfertigt
BGer – Der deutsche Fischzüchter und Putzmittelhersteller Hans Raab hat im Jahr 2009 zwei Mitarbeiter seiner Melander-Fischfarm in Oberriet SG fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht entschied. (Urteile 4A_517/2010 und 4A_519/2010)
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