Rechtshilfe: Anwesenheit italienischer Beamter erlaubt
BStGer – Beamte der Turiner Staatsanwaltschaft dürfen in der Schweiz noch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Rechtshilfeverfahrens Akten zu drei mutmasslichen Sprengstoffattentätern einsehen. Das Bundesstrafgericht verneint die Gefahr eines Missbrauchs. (Urteil RR.2010.161)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare