Stromunterbruch: Basler Mieter bekommt Recht
BGer – Die Industriellen Werke Basel (IWB) sind nicht korrekt vorgegangen, als sie wegen Zahlungsausständen des Eigentümers in einem Mehrfamilienhaus den Strom für Warmwasser und Lift abgestellt haben. Laut Bundesgericht hätten sie den Mietern zuvor formell Gelegenheit zur Stellungnahme bieten müssen. (BGE 2C_450/2010)
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