Bestandesaufnahme nach dem LIFO-Entscheid
Schuss übers Ziel hinaus
Im März 2010 hat die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts ein Urteil erlassen, das zwischenzeitlich bei Steuerrechtlern und Vorsorgerechtlern gleichsam als «LIFO-Entscheid» bekannt ist. Die Autorinnen zeigen auf, dass die Steuerverwaltungen bei der Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Teil über das Ziel hinausschiessen und dass möglicherweise bereits das Bundesgericht den steuerlichen Vorsorgebegriff zu eng definiert hat.
Inhaltsverzeichnis
- I. Worum geht es?
- II. Hintergrund
- III. Fragwürdige LIFO-Methode
- IV. Stossende Situationen
- V. Plädoyer für ein vergessenes Kreisschreiben
- VI. Einige kritische Gedanken aus vorsorgerechtlichem Blickwinkel
- VII. Empfehlungen an Betroffene
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare