Der Vertragsgegenstand beim Grundstückkauf
Vertragsgegenstand beim Grundstückkauf ist ein Grundstück. Im öffentlich zu beurkundenden Kaufvertrag ist das Grundstück bestimmbar anzugeben. Aufgrund eines aktuellen Urteils gehen die Autoren der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn der Vertrag weniger Dienstbarkeitslasten aufweist als im Grundbuch eingetragen sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Drei Fälle aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts
- a. Walliser Fall
- b. Waadtländer Fall
- c. Berner Fall
- 3. Aktueller Fall aus dem Kanton Freiburg
- a. Sachverhalt und Entscheid
- b. Bemerkungen
- 4. Kantonale Rechtsprechung (Auswahl)
- a. Kanton Bern
- b. Kanton Luzern
- c. Kanton Zürich
- 5. Zur Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
- a. Grundsatz
- b. Bei mangelhafter Grundstücksbeschreibung
- c. Bei unrichtigem Pfandrechtsvorgang
- 6. Zum Begriff «Grundstücksbeschreibung»
- 7. Zur Verantwortung des Notars
- 8. Weiterführende Literatur
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