Jusletter

Die Herausgabe von Kundendaten auf der Grundlage von Art. 25 und 26 BankG

Kurzfassung eines anlässlich der St. Galler Bankrechtstagung vom 22. Juni 2010 in Zürich gehaltenen Vortrags

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Rüd / Leandro Perucchi
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG), Übriges Verfassungsrecht, Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Andreas Rüd / Leandro Perucchi, Die Herausgabe von Kundendaten auf der Grundlage von Art. 25 und 26 BankG, in: Jusletter 8. November 2010
Die FINMA wies die UBS AG mit Verfügung vom 18. Februar 2009 an, unter Verletzung des Bankgeheimnisses Daten von Bankkunden an die US Behörden herauszugeben. Die FINMA stützte ihre Verfügung auf die Art. 25 und 26 BankG. Mit Urteil vom 5. Januar 2010 stellte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der FINMA-Verfügung fest. Der Beitrag untersucht anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, der massgeblichen Literatur und der Botschaft zum BankG, ob die verfügte Datenherausgabe vom Regelungsgehalt von Art. 25 und 26 BankG erfasst wird.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Was am 18. Februar 2009 geschah
  • II. Hintergrund der FINMA-Verfügung in tatsächlicher Hinsicht
  • III. Art. 25 und 26 BankG als rechtliche Grundlagen der FINMA-Verfügung
  • IV. Botschaft zu Art. 25 und 26 BankG
  • V. Massnahmen im Regelungsbereich von Art. 26 BankG
  • VI. Der Inhalt der FINMA-Verfügung
  • VII. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2010
  • VIII. Stand des Verfahrens
  • IX. Zusammenfassung

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