Hundehalter im Jura muss Zaun nicht höher machen
BGer – Das jurassische Veterinäramt darf von einem Hundehalter nicht verlangen, dass dieser einen höheren Zaun um sein Haus zieht: Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts fehlt für eine solche Auflage die rechtliche Grundlage, auch wenn der Hund Passanten gebissen hat. (Öffentlicher Entscheid im Verfahren 2C_49/2010)
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