Unsorgfältiger Giftschlangen-Halter verliert Haltebewilligung definitiv
BGer – Ein Schlangenhalter aus Volketswil ZH ist vor Bundesgericht gescheitert: Er bekommt seine 105 giftigen Tiere nicht zurück. Das Zürcher Veterinäramt hatte ihm die Haltebewilligung entzogen und sämtliche Tiere beschlagnahmt. Dagegen wehrte sich der Mann. (Urteil 2C_829/2009)
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