Lärmende Kinder gehören zur Wohnzone
BGer – Kindertagesstätten in Wohnzonen sind zulässig. Laut Bundesgericht ist es den Nachbarn zuzumuten, den Lärm spielender Kinder zu dulden. Das Gericht hat die Beschwerde von zwei Anwohnern der Kindertagesstätten des Kantonsspitals in Aarau abgewiesen. (Urteil 1C_148/2010)
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