Jusletter

Lärmende Kinder gehören zur Wohnzone

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Lärmende Kinder gehören zur Wohnzone, in: Jusletter 11. Oktober 2010
BGer – Kindertagesstätten in Wohnzonen sind zulässig. Laut Bundesgericht ist es den Nachbarn zuzumuten, den Lärm spielender Kinder zu dulden. Das Gericht hat die Beschwerde von zwei Anwohnern der Kindertagesstätten des Kantonsspitals in Aarau abgewiesen. (Urteil 1C_148/2010)

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