Jusletter

Unzulässige Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft gemäss Art. 29 Abs. 3 BEHG i.V.m. Art. 37 UEV

  • Autor/Autorin: Daniel Baumann
  • Rechtsgebiete: Handelsrecht, Aktienrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel Baumann, Unzulässige Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft gemäss Art. 29 Abs. 3 BEHG i.V.m. Art. 37 UEV, in: Jusletter 11. Oktober 2010
Publikumsgesellschaften sind immer wieder Ziel öffentlicher Übernahmen. Verwaltungsrat und Aktionäre wollen eine aus ihrer Sicht feindliche Übernahme häufig verhindern. Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit bildet die Auseinandersetzung mit der Generalklausel von Art. 29 Abs. 3 BEHG i.V.m. Art. 37 UEV, wonach Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft unzulässig sind, welche offensichtlich das Gesellschaftsrecht verletzen. Auch die Funktion der Übernahmekommission und deren Kognition sowie die Aufgabenkompetenz des Verwaltungsrats und der Generalversammlung nach Aktien- und Börsenrecht kommen zur Sprache.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Aufgabenkompetenz von Verwaltungsrat und Generalversammlung
  • 1. Verwaltungsrat
  • 2. Generalversammlung
  • 3. Im Übernahmeverfahren
  • III. Die Übernahmekommission
  • 1. Allgemeines
  • 2. Die Kognition der Übernahmekommission im Bereich von Art. 29 Abs. 3 BEHG i. V. m. Art. 37 UEV
  • 3. Die Ausnahmeklausel von Art. 4 UEV betreffend Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft
  • IV. Verbot von Abwehrmassnahmen des Verwaltungsrats nach Art. 29 Abs. 3 BEHG i. V. m. Art. 37 UEV
  • 1. Allgemeines
  • 2. Interessenkonflikt des Verwaltungsrats
  • 3. Zeitlicher Umfang der Handlungseinschränkung
  • 4. Sachlicher Umfang der Handlungseinschränkung
  • a) Der Begriff der Abwehrmassnahme
  • b) Offensichtliche Verletzung des Gesellschaftsrechts
  • aa) Erläuterungen der Übernahmekommission
  • bb) Lehrmeinungen
  • (1) Gravierende Verletzung des Gesellschaftsrechts
  • (2) Einfache Feststellbarkeit der Verletzung
  • (3) Beschränkung auf das zwingende Aktienrecht
  • (4) Würdigung der Lehrmeinungen
  • cc) Handhabung durch die Übernahmekommission und die FINMA
  • 5. Unzulässige Abwehrmassnahmen im Einzelnen
  • a) Erwerb eigener Aktien
  • b) «Green Mail»
  • c) Änderung von Managementverträgen
  • d) «Poison Pills»
  • e) Verkauf wesentlicher Betriebsteile
  • V. Verbot von Abwehrmassnahmen der Generalversammlung nach Art. 29 Abs. 3 BEHG i.  m. Art. 37 UEV
  • 1. Allgemeines
  • 2. Zeitlicher Umfang der Handlungseinschränkung
  • 3. Sachlicher Umfang der Handlungseinschränkung
  • 4. Unzulässige Abwehrmassnahmen im Einzelnen
  • a) Statutarisches Verbot bezüglich der Abberufung des Verwaltungsrats
  • b) Statutarische Kompetenzdelegation von der Generalversammlung auf den Verwaltungsrat
  • c) Nachträgliche Einführung einer statutarischen Stimmrechtsbeschränkung
  • VI. Rechtsfolgen bei Missachtung von Art. 29 Abs. 3 BEHG i. V. m. Art. 37 UEV
  • VII. Rechtsvergleichung am Beispiel von Deutschland
  • 1. Fragestellung
  • 2. Gesetzesregelungen betreffend Abwehrmassnahmen im deutschen Recht
  • 3. Würdigung
  • Literaturverzeichnis
  • Materialien

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.