Jusletter

«Die nützlichsten Bücher sind die, die den Leser anregen, sie zu ergänzen.»

Liebe Leserinnen und Leser
 
Diesen Gedanken Voltaires möchte ich zum Motto nehmen: Jusletter als digitale Form des rechtlichen Buches, das stets fortgeschrieben wird. Ein «Buch», das Wissen und nützliche Informationen für Juristinnen und Juristen vermittelt, zum Mitarbeiten anregt und so immer besser wird.
 
In diesem Sinne freue ich mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Redaktoren und Autoren. Ich wünsche den Lesern und mir Anregungen, Ideen und natürlich spannende Beiträge. So wie auch in der heutigen Ausgabe:
 
Die neue Schweizer Zivilprozessordnung tritt bekanntlich am 1. Januar 2011 in Kraft. François Vouilloz informiert ausführlich über die familienrechtlichen Verfahrensbestimmungen in der neuen Schweizer ZPO.
 
Mit dem Inkrafttreten des revidierten LuGÜ am 1. Januar 2011 wird auch das SchKG geändert. Die Änderungen betreffen dabei insbesondere das Arrestrecht. Prof. Dr. Daniel Staehelin gibt einen Überblick über die Änderungen im neuen Arrestrecht und nimmt Stellung zu vielen strittigen Fragen.
 
In welcher speziellen Konstellation es sich lohnt «am besten im Bett zu bleiben und mit Häuptling Majestix zu hoffen, dass einem nicht der Himmel auf den Kopf fällt» weiss Prof. Dr. Thomas Koller. Er widmet sich der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Unfallversicherungsrecht bzw. der Frage, wann beim Antritt einer neuen Stelle die Deckung in der obligatorischen Unfallversicherung beginnt?
 
Franz A. Wolf zeigt die Möglichkeiten und Grenzen für den Landerwerb durch die öffentliche Hand aus Sicht des bäuerlichen Bodenrechts auf. Den Schwerpunkt legt er dabei auf den für die Revitalisierung von Gewässern und für den Hochwasserschutz erforderlichen Landbedarf.
 
Publikumsgesellschaften sind immer wieder Ziel öffentlicher Übernahmen. Dabei möchten Verwaltungsrat und Aktionäre häufig eine aus ihrer Sicht «feindliche» Übernahme verhindern. Wie weit dürfen sie dabei gehen? Daniel Baumann widmet sich der Aufgabenkompetenz des Verwaltungsrats sowie der Übernahmekommission UEK im Falle feindlicher Übernahmen.
 
Auf eine gute Zeit und viel Vergnügen bei der Lektüre.
 
 
Simone Kaiser
Leiterin Jusletter

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