Bundesanwaltschaft hat Reporter Einsicht in Würenlingen-Akten vorschnell verwehrt
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss neu darüber entscheiden, ob ein Journalist Einsicht in die Verfügung zur Einstellung der Ermittlungen über das Flugzeugattentat von Würenlingen erhält. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Reporters gutgeheissen. (Entscheid BB.2010.59)
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