Praxisänderung zur Invalidenrente nach einem HWS-Trauma
Erste Gedanken zu BGE 9C_510/2009 vom 30. August 2010
Selten hat ein höchstrichterlicher Entscheid aus Luzern ein ähnliches Medienecho ausgelöst wie die Praxisänderung betreffend den IV-Rentenanspruch nach HWS-Traumata. Im vorliegenden Beitrag wird der Entscheid vorgestellt, ins Verhältnis zur bisherigen Praxis gesetzt und kritisch gewürdigt. Auch wenn damit nur erste Fragen zum künftigen Umgang von Rechtsetzung und Praxis mit der angepassten Rechtsprechung angesprochen werden können, soll die teilweise äusserst emotionale Diskussion auf eine rechtliche Ebene zurückgeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Erste öffentliche Reaktionen und Fragestellung
- 1. Medienecho des Entscheids
- 2. Fragestellung
- II. Der Entscheid
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Verhältnis zur bisherigen Praxis zu HWS-Traumata
- 1. Bisherige Rechtsprechung
- 2. Auswirkungen der Praxisänderung
- IV. Struktur der neuen Praxis
- 1. Struktur der Argumentation bei somatoformen Schmerzstörungen
- 2. Problematik der Praxis
- a) Abgrenzung bei der Zumutbarkeitsbeurteilung
- b) Auf was für einer Vermutung basiert die Praxis?
- 3. Feinarbeit an der künftigen Praxis
- V. Rentenrevision
- 1. De lege lata: Keine Revision i.S. von Art. 17 Abs. 2 ATSG
- 2. Ausblick: 6. IVG-Revision
- VI. Weitere Herausforderungen
- 1. HWS-Geschädigte sind keine Simulanten!
- 2. Rückwirkungen auf Schadenregulierungen?
- VII. Fazit
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