Jusletter

Submissionspflicht bei Ersatzvornahmen

  • Autoren/Autorinnen: Marc Häusler / Patrick Freudiger
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Marc Häusler / Patrick Freudiger, Submissionspflicht bei Ersatzvornahmen, in: Jusletter 20. September 2010
Der Weg, bis ein Gemeinwesen gegen einen renitenten Bürger eine Ersatzvornahme verfügt, ist in der Regel langwierig. Der nachfolgende Beitrag soll die Frage erörtern, ob eine Einwohnergemeinde (im Kanton Bern) bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Ersatzvornahme die submissionsrechtlichen Bestimmungen beachten und damit eine allfällige zusätzliche Verzögerung des Verfahrens hinnehmen muss.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Problemstellung
  • II. Bedeutung des Instituts der Ersatzvornahme
  • III. Definition der Ersatzvornahme
  • IV. Rechtsverhältnisse
  • 1. Gemeinwesen – Dritter
  • 2. Gemeinwesen – Pflichtiger
  • 3. Beauftragter Dritter – Pflichtiger
  • V. Das öffentliche Beschaffungswesen
  • VI. Ersatzvornahmen als Gegenstand des öffentlichen Beschaffungswesens?
  • VII. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.