Entschädigungsanpruch in Kindermädchen-Affäre
BGer – Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion (VD) muss einer ehemaligen Mitarbeiterin wegen der «Kindermädchen-Affäre» definitiv zwölf Monatslöhne Entschädigung zahlen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Frau ihre Stelle zu Recht fristlos gekündigt hat. (Urteil 8C_103/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare