Sammler erhält falsche Briefmarken zurück
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf die falschen Briefmarken eines Sammlers nicht einstampfen. Da sie unter Liebhabern durchaus einen Wert haben können, müssen sie laut Bundesgericht mit einem Stempel als unecht markiert und dem Besitzer zurückgegeben werden. (Urteil 6B_356/2010)
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