Jusletter

Sammler erhält falsche Briefmarken zurück

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Fälschungsdelikte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sammler erhält falsche Briefmarken zurück, in: Jusletter 23. August 2010
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf die falschen Briefmarken eines Sammlers nicht einstampfen. Da sie unter Liebhabern durchaus einen Wert haben können, müssen sie laut Bundesgericht mit einem Stempel als unecht markiert und dem Besitzer zurückgegeben werden. (Urteil 6B_356/2010)

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