Les congés non payés peuvent réserver de mauvaises surprises
BGer – Ein Genfer muss zehntausende von Franken Unfallfolgekosten selbst tragen. Er war im unbezahlten Urlaub verunfallt und das Bundesgericht hat nun festgestellt, dass die Deckung der Unfallversicherung nach 30 Tagen erlischt. (BGE 8C_445/2009) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare