Bundesverwaltungsgericht bestätigt Weko-Entscheid zum Asphalt-Kartell
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid der Weko bestätigt, wonach 17 Tessiner Baufirmen ein Kartell gebildet haben. Die Unternehmen bleiben straffrei, weil sie ihre Absprachen vor Verschärfung des Kartellrechts aufgegeben haben. (Urteil B-420/2008)
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