Zügeln ist Güterumschlag – Privileg auch auf Parkplatz
BGer – Die Zürcher Behörden haben einen Autolenker vorschnell gebüsst, weil er seinen Wagen beim Zügeln zu lange in der blauen Zone parkiert hat. Laut Bundesgericht zählt auch ein Umzug als Güterumschlag, bei dem fürs Parkieren privilegierte Regeln gelten. (BGE 6B_212/2010)
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