Rasender Nachrichtendienstler muss Busse bezahlen
BGer – Ein Nachrichtendienstmitarbeiter kann seinen Tempoexzess nicht damit rechtfertigen, dass er auf dem Weg zu einer dringenden Mission gewesen ist. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung durch die Freiburger Justiz bestätigt. (Urteil 6B_176/2010)
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