Jusletter

Rasender Nachrichtendienstler muss Busse bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht, Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rasender Nachrichtendienstler muss Busse bezahlen, in: Jusletter 21. Juni 2010
BGer – Ein Nachrichtendienstmitarbeiter kann seinen Tempoexzess nicht damit rechtfertigen, dass er auf dem Weg zu einer dringenden Mission gewesen ist. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung durch die Freiburger Justiz bestätigt. (Urteil 6B_176/2010)

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