Fortführung der 2b-Vorsorge bei Bezug von Altersleistungen aus der 2a-Vorsorge
Gemäss BGE 2C_782/2009 vom 11.2.2010 wird eine reglementarisch vorgesehene Fortführung der weitergehenden beruflichen Vorsorge (Säule 2b) über das ordentliche Rentenalter hinaus durch ordentliche Beiträge oder Einkäufe steuerrechtlich nicht anerkannt, wenn der unselbständig erwerbstätige Vorsorgenehmende aus der Grundversicherung (Säule 2a) bereits Altersleistungen bezieht.
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