Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Jahr 2007 hatte die Weko gegen die Swisscom Mobile eine Busse in der Höhe von 333 Mio. Franken verhängt. Dies deshalb, weil sie ihre markbeherrschende Stellung im Bereich der Mobilfunkterminierung missbraucht habe. Ende Februar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil B-2050/2007 den Mobilfunkterminierungs-Entscheid der Weko im Wesentlichen aufgehoben und sich dabei eingehend zum Sanktionsverfahren sowie zu Art. 7 KG geäussert. Momentan ist das Urteil vor Bundesgericht hängig. Prof. Andreas Heinemann bespricht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
 
Dr. iur. et Dr. h.c. Alfred Bühler befasst sich mit dem Thema des Beweismasses und der Beweiswürdigung bei Gerichtsgutachten. Es handelt sich dabei um die schriftliche aktualisierte Fassung eines Referats, das der Autor an einer Haftpflichtrecht-Tagung der Stiftung für die Weiterbildung der Richter/innen Ende 2009 in Gerzensee gehalten hat.
 
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit nimmt in letzter Zeit stark zu. Konnten im Jahr 2009 etwas mehr als 30 Urteile verzeichnet werden, so sind bis und mit dem 2. Juni 2010 bereits 25 neue Urteile aufgeschaltet worden. RA Dr. Diana Akikol gibt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der wichtigsten Urteile aus dem Jahr 2009.
 
Auf den meisten Internet-Angeboten finden sich heute Werbungen in den verschiedensten Formen für diverse Produkte und Anbieter. Meist geschieht dies noch in (internetspezifisch) herkömmlicher Form, d.h. als Banner oder Inserate, mit Popups oder mit einfachen Werbelinks, alles jeweils in unterschiedlichsten Formaten. Relativ neu sind „Web 2.0“-Formen, z.B. mit viralem Marketing mit Videos oder Blogs sowie mit diversen Social Media Marketing Formen wie Twitter oder Facebook. Prof. Rolf H. Weber und Stephanie Volz befassen sich mit einem wichtigen Thema im Bereich des IT-Rechts: der Beurteilung von internetspezifische Werbeformen.
 
RA Dr. Daniel Dzamko widmet sich kurz dem Urteil 2C_782/2009 vom 11. Februar 2010. Das Bundesgericht hatte sich darin mit Fortführung der 2b-Vorsorge bei Bezug von Altersleistungen aus der 2a-Vorsorge beschäftigt.
 
Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland berichten vom Bernischen Notariatstag, welcher am 15. Juni 2010 in La Neuveville stattgefunden hat.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi   Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG   Mitinhaberin Weblaw AG

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