Jusletter

Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)

Überblick und Ausblick auf die Bedeutung für die Providerhaftung in der Schweiz

  • Autor/Autorin: Philipp Frech
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: Philipp Frech, Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), in: Jusletter 17. Mai 2010
Im kommenden Juni 2010 findet in der Schweiz die neunte Verhandlungsrunde zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt, an der neben (u.a.) den USA, der EU, Japan, Mexiko und Singapur auch die Schweiz teilnehmen wird. Das geplante völkerrechtliche Abkommen hat nicht nur wegen der zurückhaltenden Informationspolitik der verhandelnden Staaten im Ausland für einige Aufregung gesorgt. Dieser Aufsatz soll einen Überblick über die Verhandlungen zum ACTA vermitteln und seine mögliche Bedeutung für das Schweizer Recht, insbesondere für die Haftung von Internet-Providern, aufzeigen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Ziele des ACTA
  • III. Vorwurf der Intransparenz
  • 1. Kritik des Europäischen Parlaments
  • 2. ACTA als Handelsabkommen?
  • IV. Überblick über den Entwurf
  • 1. Aufbau des ACTA
  • 2. Kapitel Eins: Eingangsbestimmungen und Definitionen
  • 3. Kapitel Zwei: Rechtlicher Rahmen für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten
  • 3.1. Abschnitt 1: Zivilrechtliche Durchsetzung
  • 3.2. Abschnitt 2: Grenzmassnahmen
  • 3.3. Abschnitt 3: Strafrechtliche Durchsetzung
  • 3.4. Abschnitt 4: Besondere Massnahmen hinsichtlich der technischen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in der digitalen Umgebung
  • a. Haftung von Internet-Providern
  • b. Verbot der Umgehung technischer Schutzmassnahmen
  • 4. Kapitel Drei: Internationale Kooperation
  • 5. Kapitel Vier: Durchsetzungsmethoden
  • 6. Kapitel Fünf: Institutionelle Ausgestaltung
  • 7. Kapitel Sechs: Schlussbestimmungen
  • V. Schweizer Verhandlungsmandat
  • VI. Auswirkungen auf die Schweizer Providerhaftung?
  • VII. Schlussbetrachtungen

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