Wie weit reicht der Menschenrechtsschutz gegen UN-Resolutionen? – Die Sicht des EuGH und des Bundesgerichts im Vergleich
Der Menschenrechtsschutz bei der Umsetzung von UN-Sanktionen wird in der Schweiz und in der EU unterschiedlich gehandhabt: Der EuGH unterzieht UN-Resolutionen einem umfassenden Menschenrechtsschutz, um die Autonomie der EU-Rechtsordnung hervorzuheben. Das Bundesgericht hingegen prüft am Massstab des ius cogens, um den Zielkonflikt zwischen internationaler Friedenssicherung und Menschenrechtsschutz aufzulösen. Beide Entscheidungen haben Auswirkungen auf die europäische Grundrechtsarchitektur im Zusammenspiel mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Vorgeschichte
- C. Der EuGH bekräftigt die Autonomie des Gemeinschaftsrechts
- D. Das Bundesgericht reagiert abwägend auf die «smart sanctions»
- E. Bewertung
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