Zur Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts
Anlass zu diesem Beitrag gibt ein aktueller Fall aus einer Berner Vorortsgemeinde. Die Einwohnergemeinde Bolligen wollte ein limitiertes Vorkaufsrecht an einem Grundstück ausüben, wobei der im Voraus festgelegte Kaufpreis für die Ausübung des Vorkaufsrechts höher war als der Preis, zu welchem das Grundstück an einen Dritten verkauft wurde. Zudem stellte sich die Frage, ob die Ausübung fristgerecht durch das zuständige Organ erfolgte. Die sich in solchen Fällen stellende Problematik wird losgelöst von diesem aktuellen Fall dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Begriff
- 3. Formvorschrift
- 4. Dauer und Vormerkung im Grundbuch
- 5. Vorkaufsfall
- 6. Dauer der Ausübungsfrist
- 7. Wahrung der Ausübungsfrist
- 8. Ausübung des Vorkaufsrechts
- 9. Pflichten des Verkäufers im Vorkaufsfall
- 10. Handänderungssteuer
- 11. Limitierter Preis bei der Ausübung des Vorkaufsrechts
- 12. Ausweise für das Grundbuchamt
- a. Rechtsgrundlage
- b. Vertrag des Verkäufers mit dem Käufer
- c. Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten und Zustimmungserklärung des Eigentümers (Eintragungsbewilligung)
- d. Vorkaufsvertrag
- 13. Schluss
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