Witwe eines Asbest-Opfers verliert Prozess gegen Suva
BGer – Die Suva muss der Witwe eines Asbest-Opfers keine Genugtuung zahlen. Das Bundesgericht wies die Forderung der Frau als verjährt zurück, obwohl sie diese fünf Tage nach dem Tod ihres Ehemannes eingereicht hatte. (Urteil 8C_470/2009)
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