Bundesverwaltungsgericht: FINMA hat USA Daten zu Unrecht geliefert
BVGer – Die Finanzmarktaufsicht hat mit der Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden an die USA rechtswidrig gehandelt. Gemäss Bundesverwaltungsgericht fehlte dafür eine gesetzliche Grundlage. Notmassnahmen hätte nur der Bundesrat anordnen dürfen. (Urteil B-1092/2009)
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