Jusletter

Kein Bleiberecht für geschlagenen Afrikaner nach Scheidung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Bleiberecht für geschlagenen Afrikaner nach Scheidung, in: Jusletter 30. November 2009
BGer – Ein Mann aus Kamerun muss nach der Scheidung von seiner Schweizer Frau die Schweiz verlassen. Dass ihn seine Gattin während der Ehe angebrüllt und einmal geschlagen hat, reicht laut Bundesgericht nicht als Grund zur Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. (BGE 2C_460/2009)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.