Kein Bleiberecht für geschlagenen Afrikaner nach Scheidung
BGer – Ein Mann aus Kamerun muss nach der Scheidung von seiner Schweizer Frau die Schweiz verlassen. Dass ihn seine Gattin während der Ehe angebrüllt und einmal geschlagen hat, reicht laut Bundesgericht nicht als Grund zur Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. (BGE 2C_460/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare