Neue Verordnung über die Berufsmässigkeit der Finanzintermediation
Der Bundesrat hat am 18. November 2009 eine neue Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF) verabschiedet. Die Verordnung übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen der bisherigen Regelung und Praxis der Aufsichtsbehörde.
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